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Bestattungsarten - kurz erklärt:
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Feuerbestattung - Kremation - Kremierung - Einäscherung
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Statt Feuerbestattung wird oft der Ausdruck Einäscherung (früher Leichenverbrennung) oder Kremation gebraucht. Man versteht darunter die Veraschung einer Leiche. Das Wort "kremieren" stammt aus dem lateinischen "cremare" und heisst verbrennen.
Der Ort der Kremation ist der Bestattungsort. Der früheste Zeitpunkt der Kremation nach Eintritt des Todes ist kantonal geregelt. In den meisten Kantonen beträgt die Totenruhe 48 Stunden, im Kanton Tessin 24 Stunden.
Nach der Kremation wird die Asche in einer Urne gesammelt.
Der Urneninhalt besteht zum grössten Teil aus verbrannten Knochenteilchen. Einige Krematorien verarbeiten diese vor dem Abfüllen in die Urne zu einem feinen Granulat.
Die Angehörigen können die Urne selber im Krematorium abholen und haben auch das Recht, die Urne privat aufzubewahren oder anderweitig darüber zu verfügen.
Die Beisetzung der Urne auf einem Friedhof regelt das örtliche Friedhof- und Bestattungsreglement. Die Grabruhe beträgt in der Regel 20-25 Jahre.
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Die Erdbestattung - Urnengrab
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Der Sarg oder eine Urne wird auf einem Friedhof in die Erde gelegt.
Die Grabruhe ist kantonal geregelt und beträgt in der Regel 20-25 Jahre.
In ein bestehendes Erdbestattungsgrab können Urnen in der Regel nachträglich beigesetzt werden. Die ordentliche Ruhezeit des Erdbestattungsgrabes wird aber dadurch nicht verlängert.
Die Exhumierung einer Urne, die auf einem Friedhof beigesetzt wurde, ist bewilligungspflichtig.
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Familien-Urnengrab
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Dabei handelt es sich um ein Familiengrab zur Beisetzung von Urnen in die Erde. Es bietet einer ganzen Familie Platz als letzte Ruhestätte. Beim Grabmal ist in der Regel eine individuelle Gestaltung möglich. Der Unterhalt sowie die Bepflanzung der Grabstätte erfolgt auf schriftlich erteilten Auftrag der Angehörigen. Alle 10 Jahre ist mit Erneuerungskosten zu rechnen. Bei der Aufhebung der Grabstätte werden die Aufhebungskosten den Hinterbliebenen nach Aufwand verrechnet.
Die Grabdauer beträgt 30 bis 50 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich.
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Die Gruftbestattung
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Eine Bestattungsart, die im Tessin, in der französischen Schweiz und in Klöstern vorkommt.
Der Verstorbene wird in einem Sarg mit Zinkeinlage und Druckluftfilter eingesargt und findet seine Ruhe in einer Gruft.
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Katakombe
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Katakomben sind unterirdische Leichengewölbe. In manchen Fällen umfassen sie in den Felsen eingehauene Grabkammern. In der Regel wurden die Toten jedoch nicht direkt dort beigesetzt, sondern die Gebeine aus den Friedhöfen exhumiert und in die Katakomben überführt. Besonders bekannt sind die angeblich von den ersten Christen in Rom für heimliche Gottesdienstfeiern benutzten unterirdischen Grabanlagen.
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Gemeinschaftsgräber
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Der Platz der Beisetzung ist nicht gekennzeichnet und kann auch nicht individuell geschmückt werden. Das Gemeinschaftsgrab ist für Alle frei wählbar. Voraussetzung ist die Kremation.
Grabdauer: Ca 20 Jahre; eine spätere Umbettung der Asche oder der Urne ist nicht vorgesehen.
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